AGB-Signatur-Überwachung: Unterschied zwischen den Versionen

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Dieses Package enthält die Option '''AGB-Signatur-Überwachung''', das folgende Funktionen hat:
 
Dieses Package enthält die Option '''AGB-Signatur-Überwachung''', das folgende Funktionen hat:
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== Funktionen ==
  
 
* Zusätzliches Kennzeichen "AGB signiert" (Ja/Nein), "Datum" und einen Link zu dem signierten Dokument.
 
* Zusätzliches Kennzeichen "AGB signiert" (Ja/Nein), "Datum" und einen Link zu dem signierten Dokument.
 
* Neu angelegte Adressen müssen die AGB signieren.
 
* Neu angelegte Adressen müssen die AGB signieren.
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* Aufruf eines Programm-Moduls, mit dem man eine PDF-Datei erzeugen kann (AGB), in der die Person elektronisch mithilfe eines Unterschriften-Pads unterschreibt.
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* Diese Datei wird im Dokumenten-Ordner abgelegt und ein Link dazu in den Adressen/Personen-Stammdaten hinterlegt.
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* Somit kann man per Mausklick das elektronisch signierte Dokument öffnen.
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== Sinn der Sache ==
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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass Personen der Speicherung ihrer persönlichen Daten zustimmen müssen, rechtssicher geht das nur in der Schriftform.
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Natürlich könnte man ein entsprechendes Formular drucken und irgendwo ablegen. Das ist aber nicht mehr zeitgemäß.
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Deshalb diese Option!
  
  

Version vom 22. November 2018, 21:41 Uhr

1 Allgemeines

Das Zusatzmodul ElectronicSignature-Package ermöglicht generell das elektronische Signieren (unterschreiben) von elektronischen Dokumenten.

Dieses Package enthält die Option AGB-Signatur-Überwachung, das folgende Funktionen hat:


2 Funktionen

  • Zusätzliches Kennzeichen "AGB signiert" (Ja/Nein), "Datum" und einen Link zu dem signierten Dokument.
  • Neu angelegte Adressen müssen die AGB signieren.
  • Aufruf eines Programm-Moduls, mit dem man eine PDF-Datei erzeugen kann (AGB), in der die Person elektronisch mithilfe eines Unterschriften-Pads unterschreibt.
  • Diese Datei wird im Dokumenten-Ordner abgelegt und ein Link dazu in den Adressen/Personen-Stammdaten hinterlegt.
  • Somit kann man per Mausklick das elektronisch signierte Dokument öffnen.


3 Sinn der Sache

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass Personen der Speicherung ihrer persönlichen Daten zustimmen müssen, rechtssicher geht das nur in der Schriftform.

Natürlich könnte man ein entsprechendes Formular drucken und irgendwo ablegen. Das ist aber nicht mehr zeitgemäß.

Deshalb diese Option!



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