Ausnahme-Mehrwertsteuer
Aus GEVITAS
Version vom 5. Juni 2020, 20:31 Uhr von Gevitas (Diskussion | Beiträge)
1 Allgemeines
Mit REFLEX können Sie temporäre Ausnahme-Mehrwertsteuer-Sätze festlegen.
Sie können angeben, welcher Mehrwertsteuer-Satz in einem bestimmten Zeitraum durch einen anderen Mehrwertsteuer-Satz ersetzt werden soll.
- Diese Funktion ist in der aktuellen Corona-Krise wichtig:
- In Deutschland wird die Mehrwertsteuer temporär von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % verringert.
- Vom 01.07.2020 bis (derzeit) 31.12.2020 gelten also andere Steuersätze.
- Danach gelten die alten Steuersätze wieder.
2 Festlegen der Mehrwertsteuer-Sätze
Als REFLEX-Administrator können Sie die Steuersätze über das Menü Datei ⇒ Admin-Optionen ⇒ Programm-Parameter und Einstellungen festlegen:
- Mwst.Sätze ändern
- Hiermit legen Sie die Steuersätze und Ausnahmen fest
- Prüfung auf Ausnahme-Mehrwertsteuer...
- Hier schalten Sie die Funktion ein und legen fest, welches Datum für die Miete relevant für die Ausnahme sein soll.
Einzelheiten werden unten beschrieben.
2.1 Mwst.Sätze ändern
Hiermit legen Sie die Steuersätze und Ausnahmen fest.
Beispiel:
Die Tabelle enthält folgenden Spalten: